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Das Gebäude-Elektromobilität-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt bei Wohngebäuden, die über mehr als fünf Stellplätze verfügen vor, dass jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden muss. Bei Nichtwohngebäuden, die über mehr als sechs Stellplätze verfügen, muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

Die Leitungsinfrastruktur steht für die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen, d.h. es müssen Leitungswege in Form von Leerrohren, Kabelschutzrohren, Kabelbahnen etc. geschaffen werden.

ETGAR sorgt dafür, dass bereits beim Bau des Gebäudes die später zu erstellende Infrastruktur vorbereitet ist.
Dafür wird im ersten Schritt Strom in das Gebäude eingeführt.